Die DSGVO verpflichtet in Artikel 28 alle Verantwortlichen, die externe Dienstleister mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragen, einen schriftlichen Auftragsverarbeitungsvertrag abzuschließen. Die KI-Verordnung, die seit August 2024 in Kraft getreten ist und bis 2027 phasenweise umgesetzt wird, stellt zusätzliche Anforderungen an Transparenz, Dokumentation und Risikomanagement beim Einsatz von KI-Systemen.